Wahlprogramm

Wohnen & Bodenpolitik

Mieten und Wohnen

In einem wohlhabenden Ort dürfen Pflegekräfte, Erzieherinnen, Azubis, Alleinerziehende und Seniorinnen nicht aus dem Ort gedrängt werden, während Bodenpreise explodieren und Wohnungen leer stehen oder als Ferienapartments genutzt werden.

Wir wollen die Wohnungsfrage in Herrsching aktiv steuern. Sozial, transparent und dauerhaft.

Bezahlbar wohnen in Herrsching ist eine Frage der Gerechtigkeit

Unsere Forderungen

Bestehende Wohnungen gehören in den Mietmarkt.

  • Einführung eines kommunalen Leerstandsregisters.
  • Prüfung und Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung.
  • Systematisches Monitoring von Ferienwohnungen.
  • Konsequente Kontrolle und Durchsetzung.
  • Finanzhochschulgelände sozial-, bedarfs- und klimagerecht planen.

Ziel: Schnell wirksame Entlastung des Wohnungsmarkts und Schutz von Mietwohnungen vor Spekulation.

Neubau muss dem Gemeinwohl dienen.

  • Neubauvorhaben ab 800 m² Geschossfläche:
    • 30 % geförderter und/oder preisgedämpfter Wohnraum.
  • Gestaffelte Anwendung zum Schutz kleiner Bauherren.
  • Flexible Umsetzung (geförderter Wohnraum, preisgedämpfte Mieten, Ablöseoption).
  • Dichte-Bonus und Unterstützung bei Fördermitteln.
  • Bindungsdauer 25–40 Jahre.

Ziel: Soziale Mischung sichern und bezahlbaren Wohnraum schaffen, ohne Investitionen zu blockieren.

Wer den Boden besitzt, entscheidet über die Zukunft.

Explodierende Bodenpreise sind der Haupttreiber der Wohnungsnot. Die Gemeinde darf hier nicht Zuschauerin bleiben.

  • Aufbau eines kommunalen Bodenfonds.
  • Jährlicher Ankaufsetat im Haushalt für strategische Flächenkäufe.
  • Konsequente Nutzung von Vorkaufsrechten.
  • Vergabe gemeindlicher Grundstücke nur mit sozialer Zweckbindung.
  • Kooperation mit Genossenschaften und dem Landkreis.

Ziel: Langfristige Steuerungsfähigkeit und dauerhaft bezahlbarer Wohnraum.

Wir unterstützen einen bundesweiten Mietendeckel, um explodierende Mieten zu stoppen.

Bis dahin nutzt die Gemeinde alle rechtlich möglichen Hebel:

  • Deckelung von Mieten in kommunalen Wohnungen.
  • Mietbegrenzung bei Sanierungen.
  • Fördermittel nur gegen Mietstabilität.

  • Verbindliche Einbindung von Mietervertretungen bei wohnungspolitischen Entscheidungen.
  • Transparenz bei Vergabe, Sanierung und Neubau.